KiZ-Lotse: Anspruch auf Kinderzuschlag online prüfen

Sie können bis zu 297€ pro Kind und Monat erhalten, wenn Sie anspruchsberechtigt sind. Mit unserem kinderzuschlag Rechner können Sie ganz einfach Ihren Kinderzuschlag berechnen. Geben Sie Ihre Daten ein und erfahren Sie sofort, ob Sie Anspruch haben und wie hoch Ihr möglicher Betrag ist.

Nach Eingabe aller wichtigen Angaben erhalten Sie eine übersichtliche Auswertung Ihrer Berechnung, die Sie jederzeit einsehen und bequem herunterladen können.

Grundvoraussetzungen
Bitte alle vier Fragen beantworten
Beziehen Sie aktuell Kindergeld?
Leben Kinder unter 25 Jahren, ledig, im Haushalt?
Sind die Kinder unverheiratet?
Empfangen Sie aktuell Bürgergeld / ALG II?
Personen im Haushalt
Familiensituation und Kinder
Leben Sie mit einem Partner zusammen?
Kinder nach Altersgruppe
Unter 6 Jahre
Genau 6 Jahre
7 – 13 Jahre
14 – 15 Jahre
16 – 17 Jahre
18 – 24 Jahre
Wohnkosten
Monatliche Kosten für Ihre Wohnung
Kaltmiete
Nebenkosten (ohne Heizung)
Heizkosten
Warmwasser in den Heizkosten enthalten?
Einkommen
Monatliche Einnahmen der Eltern
Bruttoeinkommen
Paare: mind. 900 € · Alleinerziehend: mind. 600 €
Nettoeinkommen
Sonstiges Einkommen
Selbstständigkeit
Absetzbeträge
Erhalten Sie Wohngeld?
Kind 1 – Unterhalt / Unterhaltsvorschuss
Kind 2 – Unterhalt / Unterhaltsvorschuss
Alles bereit!
Jetzt Kinderzuschlag berechnen
Kindergeld beträgt aktuell 259 € pro Kind / Monat und wird automatisch ausgezahlt – unabhängig vom Kinderzuschlag.
Kinderzuschlag max. 297 € pro Kind / Monat – zusätzlich zum Kindergeld beantragbar.
Ergebnis

297€

max. pro Kind und Monat

1 Mio+

Anspruchsberechtigte Kinder

6 Mon.

Bewilligungszeitraum

Kostenlos

Antrag bei der Familienkasse

Kinderzuschlag

Der Kinderzuschlag / KiZ, ist eine staatliche Geldleistung für Eltern, die zwar selbst für sich sorgen können, aber nicht genug Geld haben, um auch ihre Kinder vollständig zu versorgen. Die Leistung wird von der Familienkasse ausgezahlt und kann bis zu 297€ pro Kind und Monat betragen.

Der Kinderzuschlag ist kein Bürgergeld. Er ist eine eigene Leistung speziell für berufstätige Familien oder Familien mit Einkommen, die trotzdem wenig Geld übrig haben.

Gut zu wissen: Der Kinderzuschlag wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt. Wer ihn bekommt, muss in der Regel kein Bürgergeld beantragen.

Wenn Ihre Kinder Leistungen erhalten, die den Anspruch auf Kindergeld ausschließen zum Beispiel vergleichbare ausländische Leistungen oder Leistungen aus der gesetzlichen Unfall- oder Rentenversicherung wenden Sie sich bitte an Ihre Familienkasse, damit Ihr Anspruch auf Kinderzuschlag geprüft werden kann.

Wenn Ihre Kinder weder Kindergeld noch solche vergleichbaren Leistungen erhalten, die das Kindergeld ausschließen, besteht leider kein Anspruch auf Kinderzuschlag.

Wie wird der Kinderzuschlag Berechnet?

Die Berechnung des Kinderzuschlags ist nicht ganz einfach. Damit Du besser verstehst, wie die Berechnung funktioniert, haben wir den Kinderzuschlag für eine Beispiel-Familie einmal vereinfacht dargestellt.

Beispiel: Eine Familie mit drei Kindern (5, 8 und 11 Jahre) hat ein monatliches Bruttoeinkommen von 3.450 Euro. Nach allen Abzügen berücksichtigt die Familienkasse davon ein anrechenbares Einkommen von etwa 2.050 Euro. Die monatlichen Wohnkosten (Miete) betragen 950 Euro.

Wie prüft der Kinderzuschlag Rechner den Anspruch?

Der Kinderzuschlag Rechner funktioniert in zwei Schritten. Zuerst prüft er, ob Sie grundsätzlich berechtigt sind. Das nennt man den generellen Anspruch. Dabei werden Ihre Familiensituation, Ihr Einkommen und Ihr Wohnort berücksichtigt.

Wenn der erste Schritt positiv ausfällt, prüft der Rechner im zweiten Schritt, wie hoch Ihr Kinderzuschlag sein könnte. Das Ergebnis ist eine Schätzung. Für einen offiziellen Bescheid müssen Sie danach einen Antrag bei der Familienkasse stellen.

Für den Kinderzuschlag (KiZ) müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die wichtigsten Bedingungen sind, dass Sie Kindergeld bekommen oder Anspruch darauf haben, dass Sie und Ihr Kind in Deutschland wohnen, dass Ihr Einkommen über dem Mindestbetrag (derzeit 600 Euro brutto für Alleinerziehende bzw. 900 Euro brutto für Paare), aber unter der individuellen Einkommensgrenze liegt, dass durch den Kinderzuschlag zusammen mit Ihrem Einkommen, dem Kindergeld und eventuell Wohngeld der Bedarf Ihrer Familie gedeckt wird, ohne dass Sie Bürgergeld beantragen müssen, und dass Ihre Kinder unter 25 Jahre alt und unverheiratet sind.

Beim Kinderzuschlag wird nicht nur Ihr Einkommen angeschaut. Die Familienkasse berechnet auch, wie viel Geld Ihre Familie tatsächlich braucht. Das nennt man den Bedarf.

  • Den Regelsatz für Kinder (ähnlich wie beim Bürgergeld)
  • Die Kosten für Unterkunft und Heizung
  • Eventuell weitere Bedarfe für besondere Situationen

Je höher der Bedarf ist, desto größer kann der mögliche Kinderzuschlag sein. Der Bedarf wird automatisch vom Rechner berücksichtigt, sobald Sie Ihre Angaben eingegeben haben.

Den Kinderzuschlag können Sie für jedes unverheiratete Kind bis 25 Jahre bekommen, wenn Sie folgende Bedingungen erfüllen:

  • Ihr Kind lebt bei Ihnen im Haushalt und Sie bekommen Kindergeld für das Kind.
  • Ihr Einkommen liegt über einer bestimmten Mindestgrenze: Das sind 900 Euro brutto für Paare und 600 Euro brutto für Alleinerziehende.
  • Zusammen mit dem Kindergeld, dem Kinderzuschlag und eventuell Wohngeld reicht Ihr Einkommen aus, um den normalen Bedarf Ihrer Familie zu decken – ohne Bürgergeld zu beantragen.
  • Ihr Einkommen ist nicht zu hoch, sodass der Kinderzuschlag nicht auf null Euro reduziert wird.

Sie können den Kinderzuschlag auch dann bekommen, wenn Sie mit Ihrem Einkommen, Kindergeld, Wohngeld und dem Kinderzuschlag nur maximal 100 Euro unter dem Betrag liegen, den Sie sonst als Bürgergeld bekommen würden.

Den Antrag können Sie ganz einfach online auf der Website der Familienkasse stellen. Mit dem KiZ-Lotsen der Familienkasse können Sie schnell prüfen, ob Sie Anspruch auf den Kinderzuschlag haben. Bei Fragen hilft Ihnen Ihre örtliche Familienkasse gerne weiter.

Damit Sie Kinderzuschlag erhalten, müssen einige Bedingungen erfüllt sein. Zunächst müssen Sie Anspruch auf Kindergeld haben. Außerdem muss das Einkommen der Eltern über einer Mindestgrenze liegen. Das bedeutet, Sie müssen zumindest ein gewisses Mindesteinkommen aus Arbeit oder selbständiger Tätigkeit haben.

Außerdem darf der Gesamtbedarf Ihrer Familie durch das Einkommen und den Kinderzuschlag gedeckt sein. Das heißt: Sobald Sie beides zusammenrechnen, sollte kein Anspruch auf Bürgergeld mehr entstehen.

  • Kind unter 25 Jahren im Haushalt
  • Anspruch auf Kindergeld
  • Mindesteinkommen der Eltern vorhanden
  • Einkommensgrenze nach oben nicht überschritten
  • Kein Bezug von Bürgergeld
  • Fester Wohnsitz in Deutschland

Den Antrag auf Kinderzuschlag stellen Sie bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Das geht am schnellsten und einfachsten online über das Elterngeld Portal der Arbeitsagentur. Alternativ können Sie den Antrag auch als PDF Formular ausfüllen und per Post versenden. Für den Online-Antrag benötigen Sie Ihre persönlichen Daten, aktuelle Einkommensnachweise sowie Angaben zu Ihren Kindern und den Wohnkosten. Der Kinderzuschlag Antrag wird in der Regel für sechs Monate bewilligt. Danach müssen Sie einen Folgeantrag stellen – am besten bereits 4–6 Wochen vor Ablauf des Bewilligungszeitraums, um Zahlungslücken zu vermeiden.
Der Online Weg mit dem KiZ Lotsen ist empfehlenswert, da er Sie Schritt für Schritt durch den Kinderzuschlag Antrag führt und vorab prüft, ob ein Anspruch besteht. Sie können den Antrag mit der BundID vollständig digital stellen oder ausdrucken und per Post einreichen. Wichtige Unterlagen wie Einkommens- und Mietnachweise können meist nachgereicht werden. So erhalten Sie den Kinderzuschlag schnell und unkompliziert.

Wichtig: Der Kinderzuschlag wird immer für sechs Monate bewilligt. Danach müssen Sie ihn neu beantragen. Am besten stellen Sie den neuen Antrag einige Wochen vor Ablauf des alten Bewilligungszeitraums.

Beim Kinderzuschlag wird Ihr gesamtes Einkommen berücksichtigt. Dazu gehören Ihr Arbeitslohn, Einnahmen aus selbstständiger Arbeit, Elterngeld, Unterhaltszahlungen, Mieteinnahmen und andere regelmäßige Einnahmen.

Nicht alles wird komplett angerechnet. Es gibt bestimmte Freibeträge und Abzüge. Zum Beispiel werden Sozialversicherungsbeiträge und Werbungskosten vom Einkommen abgezogen. Das Einkommen der Kinder wird ebenfalls berücksichtigt und kann den Kinderzuschlag reduzieren.

Ja, das Vermögen beim Kinderzuschlag wird berücksichtigt. Wenn Ihr Vermögen zu hoch ist, besteht kein Anspruch auf Kinderzuschlag. Allerdings gibt es bestimmte Vermögen Freibeträge, die beachtet werden.

Vermögen Freibetrag 2026

Für jeden Elternteil beträgt der Freibetrag 60.000 Euro, plus 30.000 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied. Ein selbst bewohntes Haus oder eine Eigentumswohnung wird in der Regel nicht als Vermögen angerechnet.

Die Kinderzuschlag Auszahlung erfolgt monatlich durch die Familienkasse und wird in der Regel zusammen mit dem Kindergeld oder kurz danach überwiesen. Der genaue Termin der Kinderzuschlag Auszahlung richtet sich nach der Endziffer Ihrer Kindergeldnummer und erfolgt gestaffelt im Laufe des Monats.

Für das Jahr 2026 gelten feste Termine für die Kinderzuschlag Auszahlung, die sich an den offiziellen Kindergeld-Auszahlungsterminen orientieren. Bitte beachten Sie, dass eine rückwirkende Zahlung nicht möglich ist.

Wer Kinderzuschlag erhält, hat bestimmte Meldepflichten gegenüber der Familienkasse. Das bedeutet, dass Sie alle wichtigen Änderungen in Ihrer Lebenssituation rechtzeitig mitteilen müssen, dazu gehören insbesondere Änderungen beim Einkommen, ein Umzug, Veränderungen in der Familiensituation wie eine neue Partnerschaft oder Trennung sowie Änderungen beim Vermögen. Wenn diese Meldepflichten nicht erfüllt oder Änderungen zu spät gemeldet werden, kann die Familienkasse zu viel gezahlten Kinderzuschlag zurückfordern. Deshalb ist es wichtig, alle relevanten Änderungen so früh wie möglich zu melden.

Wenn Du Kinderzuschlag bekommst, kannst Du zusätzlich noch weitere Vorteile und Leistungen nutzen. Oft musst Du dann keine Gebühren für Kindergarten oder Kita zahlen, wenn diese in Deinem Bundesland anfallen.

Außerdem bekommst Du Unterstützung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT). Dazu gehören zum Beispiel:

  • kostenloses Mittagessen in Kindergarten, Kita und Schule
  • Kostenübernahme für Klassenfahrten, Ausflüge oder Lernhilfe (auf Antrag)
  • Geld für Schulbedarf: 130 Euro im ersten Halbjahr und 65 Euro im zweiten Halbjahr
  • bis zu 15 Euro monatlich für Freizeitaktivitäten wie Sportverein oder Musikschule

Diese Leistungen kannst Du bei Deiner Stadt, Gemeinde oder Deinem Landkreis beantragen. Ansprechpartner findest Du auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Wie viel Kinderzuschlag bekomme ich 2026?

Der maximale Kinderzuschlag beträgt 2026 bis zu 250 Euro pro Kind und Monat. Wie viel Sie genau bekommen, hängt von Ihrem Einkommen, dem Bedarf Ihrer Kinder und anderen Faktoren ab. Der Kinderzuschlag Rechner hilft Ihnen dabei, einen ersten Überblick zu bekommen.

Kann ich Kinderzuschlag und Wohngeld gleichzeitig bekommen?

Ja, das ist möglich. Kinderzuschlag und Wohngeld können gleichzeitig beantragt und bezogen werden. Wer beides bekommt, muss in der Regel kein Bürgergeld beantragen.

Bekomme ich Kinderzuschlag, wenn ich Bürgergeld erhalte?

Nein. Wer Bürgergeld bekommt, hat keinen Anspruch auf Kinderzuschlag. Der Kinderzuschlag ist dafür gedacht, dass Familien gar nicht erst Bürgergeld beantragen müssen.

Wie lange dauert es, bis der Antrag bearbeitet wird?

In der Regel dauert die Bearbeitung des Antrags einige Wochen. Bei der Familienkasse kann es in manchen Fällen auch länger dauern. Am besten stellen Sie den Antrag frühzeitig.

Muss ich den Antrag jedes Jahr neu stellen?

Der Kinderzuschlag wird immer für sechs Monate bewilligt. Danach müssen Sie einen neuen Antrag stellen. Die Familienkasse erinnert Sie in der Regel kurz vor Ablauf des Bewilligungszeitraums.